Johann II. Graf zu Wertheim bestimmt in Einverständnis mit seiner Hausfrau, Gräfin Mechtild geb. von Schwarzburg, und seinem Sohn, Grafen Jorg, zu seinen Seelgeräte: 1) nach seinem Tode eine Vigilia, eine gesungene Frühmesse von der hl. Dreifaltigkeit und der Gottesmutter, eine gesungene Mittelmesse von unsrer lieben Frau, als Tagesmesse eine gesungene Seelenmesse und dabei eine gelesene Messe. 2) Soll ein gegreutter odir musierter roder sament gekauft, auf seine Bahre gelegt und nachher zu Meßgewand und Ornat zu Gunsten der Pfarre Wertheim verarbeitet werden. 3) Verbittet sich der Graf das rais ziehen und das Banner und Wappen zum Opfer tragen, an dessen statt sein Banner und Wappen neben dem seines Vaters aufgehängt werden soll. 4) an seinem Begängnis sind alle anwesenden Armen mit Brot, Wein und 3 pf. zu bedenken. 5) Bestimmt er dem Bau der Wertheimer Pfarrkirche seinen zu Frankfurt gekauften braunen Hengst. 6) Dem Spital zu Wertheim alle seine Spenden zum Ankauf sicherer Gülten für die Armen. 7) Der Bruderschaft zu Wertheim seine Ringe zum Ankauf ewiger Gülten. 8) Dem Kloster zu Bronnbach seinen schwarzsamtenen Vehmantel, dem zu Grünau seinen grünseidenen Mantel. 9) Den armen Leuten zu Leinach (Lynach) schuldet er 50 fl. Gulden. Abzahlung der Schuld und Ausführung der Bestimmungen ist innerhalb Jahresfrist nach seinem Tode zu tätigen.