Der Anstand, welcher sich wegen der Auszehntung des Virnkornschen Ackers auf dem Kochslohefeld ergeben hat, indem solchen die Pfarrei Gaggstatt, in der Annahme dass der fragliche Acker auf Gaggstatter Markung liege, angesprochen hat, während derselbe, als auf Heuberger Markung liegend, zu dem diesherrschaftlichen Zehnten gehört.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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