Der Ritter Jakob von Landau [abgegangene Burg bei Binzwangen Gde. Ertingen/Lkr. Biberach] tritt mit fünf reisigen Pferden, drei reisigen Knechten und einem Knaben als Vogt zu Leipheim ("Leyphain") [Lkr. Günzburg] in den Dienst von Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Ulm. Er erhält für seinen Dienst jährlich 200 rheinische Gulden sowie die Gefälle, die einem Vogt in Leipheim aus der Vogtei üblicherweise zustehen. Über die Einnahmen und Ausgaben der Vogtei Leipheim hat er jährlich Rechnung zu legen und die davon der Stadt Ulm zustehenden Gefälle den Stadtrechnern zu übergeben. Etwaige Verluste muss er aus eigener Tasche ersetzen. Streitigkeiten mit der Stadt Ulm wegen dieses Dienstvertrags sollen vor einem Schiedsgericht bestehend aus den Ulmer Altbürgermeistern Johann Ehinger von Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] und Magnus ("Mang") Krafft sowie dem Ulmer Richter und Bürger Georg Besserer ausgetragen werden. Tritt er wieder aus dem Dienst der Stadt Ulm aus, dann hat er etwaige Forderungen an die Stadt innerhalb einer Frist von einem Monat zu stellen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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