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Fotografie einer Person in einem Kleid (2)
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Schwarz-Weiß-Fotografie einer Person, die in einem Zimmer steht, den rechten Arm erhoben, den linken in die Hüfte gestemmt. Die Person ist vom Kopf bis zu den Füßen zu sehen und wurde frontal fotografiert. Sie trägt ein ärmelloses Kleid, das ihr bis knapp zu den Knien reicht und dunkle Halbschuhe mit Absatz. Die Beine hat die Person etwas auseinandergestellt, sie blickt direkt in die Kamera. Der Hintergrund ist neutral. Kontext: Von der Person existieren mindestens zwei Abbildungen, die sie einmal unbekleidet und einmal bekleidet zeigen. Der Abdruck des Bildes in der Publikation „Sexuellperverse“ erfolgte ohne eine nähere Erläuterung. Allein die Bildunterschrift gibt Aufschluss darüber, dass die Person als „infantil-feminin“ gelesen wurde. Laut des Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld existiert der Infantilismus in verschiedenen Ausprägungen: „Genitaler Infantilismus“ („Zurückbleiben der Genitalien auf kindlicher Stufe“), „körperlicher Infantilismus“ (ungewöhnlich jugendliches Aussehen), „psychischer Infantilismus" (Beibehaltung der „seelischen Art“ eines Kindes, hierunter fällt auch der „Zisvestismus“, das Tragen von Kinderkleidung im Erwachsenenalter) und der „psychosexuelle Infantilismus“, worunter auch die Pädophilie gefasst wird, der mit den Mitteln der forensischen Psychiatrie zu begegnen sei (vgl. Hirschfeld, Magnus (1917): Sexualpathologie. Ein Lehrbuch für Ärzte und Studierende. Erster Teil. Geschlechtliche Entwicklungsstörungen mit besonderer Berücksichtigung der Onanie, A. Marcus & E. Webers, S. 29–65) Woran die Einordnung der Person als „Mischung von Infantilismus und Feminismus“ konkret festgemacht wurde, kann nur gemutmaßt werden. Offenbar sah der Autor/Herausgeber der Publikation keinen Grund, dies zu erläutern.