Verzicht Gräfin Margaretas von Monfort auf das mütterliche Erbe (Kopie, 1511); Erklärung Gräfin Magdalenas von Monfort-Tettnang zum Verbleib der Herrschaft Tettnang in der monfortischen Linie (Kopie, 1520); Mandat Kaiser Karls V. an Gräfin Magdalena von Montfort-Tettnang mit der Anweisung ein Inventar der Herrschaft Tettnang anzulegen und zugänglich zu machen (Kopie, 1521)