Rechtsstreit der Familie Ebner mit Georg Meindel bzw. dessen Schwiegersohn Georg Christof Gugel wegen einiger Rechte in Hirschbach
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E 49/II Nr. 2151
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
1587 - 1615
Enthält:
Undatiert: Bericht über den seit 1587 schwebenden Rechtsstreit der Familie Ebner mit Georg Maindel (= Meindel) bzw. dessen Schwiegersohn Georg Christof Gugel wegen verschiedener Rechte in Hirschbach.
Hans Ebner (d.Ä.), Ahnherr der noch lebenden Ebner - außer des Sigmund Bonifacius, der einer anderen Linie angehört -, hatte den Zehnt zu Hirschbach samt weiteren Bambergischen Lehensstücken geerbt und 1524 den Sitz Hirschbach selbst von Jobst Haller erworben. Nach dem Tod Hans Ebners fiel das Gut Hirschbach samt Zugehörungen, Lehen und Eigen an Matthes Ebner und dessen Nachkommen, während die Bambergischen und Störischen Lehen an die Gebrüder Hans und Georg Ebner fielen. Während eines Rechtsstreits der Nachkommen des Matthes Ebner mussten diese Geld bei ihrem Advokaten, Herrn Dr. (Johann) Heffner, zu 7 % Zinsen aufnehmen, was dazu führte, dass Hirschbach nach gerichtlicher Entspänung an Dr. Heffner ging. Dieser besaß es aber nur 1 Vierteljahr lang und verkaufte es an Georg Meindel. Die Erben des Matthes Ebner prozessierten daraufhin wegen des erzielten Überschusses. Maindel selbst beanspruchte über das Eigentum an Hirschbach hinaus auch die Ebnerischen Mannlehen.
Inzwischen begehrt er auch den Mühlberg auf der Kiezenriedt, den die Ebner als Lehen von den Stör zum Störnstein haben, sowie den hohen und niederen Wildbann, welche Pfälzer Lehen sind und die Ebner 1530 von Pfalzgraf Ottheinrich zu Mannlehen erhalten haben.
1609 Juli 20: Urteil in Sachen Georg Meindel gegen die Gebrüder Matthes und Albrecht Ebner.
Die Positionen 3, 4 und 5 der Klage werden dem klagenden Meindel zugesprochen.
1615 Oktober 15: Appellation der Ebner contra Meindel, bzw. inzwischen Gugel.
Strittig sind die Zehnten von der Vogelhül, dem Mühlberg und von 2 Äckern beim Schutzweiherlein oder am Staig, welche die Ebner als Lehen betrachten, wohingegen die beklagte Partei sie als zu ihrem Eigentum gehörig versteht.
Undatiert: Bericht über den seit 1587 schwebenden Rechtsstreit der Familie Ebner mit Georg Maindel (= Meindel) bzw. dessen Schwiegersohn Georg Christof Gugel wegen verschiedener Rechte in Hirschbach.
Hans Ebner (d.Ä.), Ahnherr der noch lebenden Ebner - außer des Sigmund Bonifacius, der einer anderen Linie angehört -, hatte den Zehnt zu Hirschbach samt weiteren Bambergischen Lehensstücken geerbt und 1524 den Sitz Hirschbach selbst von Jobst Haller erworben. Nach dem Tod Hans Ebners fiel das Gut Hirschbach samt Zugehörungen, Lehen und Eigen an Matthes Ebner und dessen Nachkommen, während die Bambergischen und Störischen Lehen an die Gebrüder Hans und Georg Ebner fielen. Während eines Rechtsstreits der Nachkommen des Matthes Ebner mussten diese Geld bei ihrem Advokaten, Herrn Dr. (Johann) Heffner, zu 7 % Zinsen aufnehmen, was dazu führte, dass Hirschbach nach gerichtlicher Entspänung an Dr. Heffner ging. Dieser besaß es aber nur 1 Vierteljahr lang und verkaufte es an Georg Meindel. Die Erben des Matthes Ebner prozessierten daraufhin wegen des erzielten Überschusses. Maindel selbst beanspruchte über das Eigentum an Hirschbach hinaus auch die Ebnerischen Mannlehen.
Inzwischen begehrt er auch den Mühlberg auf der Kiezenriedt, den die Ebner als Lehen von den Stör zum Störnstein haben, sowie den hohen und niederen Wildbann, welche Pfälzer Lehen sind und die Ebner 1530 von Pfalzgraf Ottheinrich zu Mannlehen erhalten haben.
1609 Juli 20: Urteil in Sachen Georg Meindel gegen die Gebrüder Matthes und Albrecht Ebner.
Die Positionen 3, 4 und 5 der Klage werden dem klagenden Meindel zugesprochen.
1615 Oktober 15: Appellation der Ebner contra Meindel, bzw. inzwischen Gugel.
Strittig sind die Zehnten von der Vogelhül, dem Mühlberg und von 2 Äckern beim Schutzweiherlein oder am Staig, welche die Ebner als Lehen betrachten, wohingegen die beklagte Partei sie als zu ihrem Eigentum gehörig versteht.
Archivale
Indexbegriff Person: Ebner, Albrecht
Indexbegriff Person: Ebner, Georg
Indexbegriff Person: Ebner, Hans
Indexbegriff Person: Ebner, Hans d.Ä.
Indexbegriff Person: Ebner, Mathes
Indexbegriff Person: Ebner, Sigmund Bonifacius
Indexbegriff Person: Gugel, Georg Christof
Indexbegriff Person: Haller, Jobst
Indexbegriff Person: Heffner, Johann Dr. jur.
Indexbegriff Person: Meindel, Georg
Indexbegriff Person: Ottheinrich (Pfalzgraf)
Indexbegriff Person: Stör zum Störnstein, Familie
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Güterbeschreibungen
Indexbegriff Person: Ebner, Georg
Indexbegriff Person: Ebner, Hans
Indexbegriff Person: Ebner, Hans d.Ä.
Indexbegriff Person: Ebner, Mathes
Indexbegriff Person: Ebner, Sigmund Bonifacius
Indexbegriff Person: Gugel, Georg Christof
Indexbegriff Person: Haller, Jobst
Indexbegriff Person: Heffner, Johann Dr. jur.
Indexbegriff Person: Meindel, Georg
Indexbegriff Person: Ottheinrich (Pfalzgraf)
Indexbegriff Person: Stör zum Störnstein, Familie
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Güterbeschreibungen
Bamberg
Hirschbach
Hirschbach, Hammergut
Hirschbach, Kützenrieth
Hirschbach, Mühlberg (Kützenrieth)
Hirschbach, Schutzweiherlein
Hirschbach, Steig
Hirschbach, Vogelhüll
Rechtsstreit
Zehnt
Lehen, Bamberger
Lehen, Pfälzer
Gutskauf
Erbschaft
Eigentum
Kredit
Zinsen
Entspänung
Advokat
Klage
Mannlehen
Urteil
Appellation
Flurname
Wildbann
Lehen, Störnsteinische
Acker
Weiher
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:00 MESZ