Adam Friderich [von Seinsheim], Bischof von Bamberg und Wirzburg [Würzburg], Herzog zu Franken, schließt in Übereinstimmung mit dem Domkapitel Vertrag wegen bereits vor dem Reichsgericht verhandelten Differenzen mit den Brüdern Hanns Friderich Franz Christian und Friderich Carl Ludwig Ernst von Künsberg zu Thurnau [Thurnau/Kulmbach] über 1. die Dorf- und Gemeindeherrschaft von Wohnsich [Wonsees/Ebermannstadt] und Craßach [Krassach/Lichtenfels] (folgen ausführliche Bestimmungen), das Hirtenhaus, den Kirchweihschutz, Lehensachen, Markungssachen, Jurisdiktionssachen, 2. die niedere Jagd zu Grävenhäusling [Gräfenhäusling/Bamberg], 3. die Vogtei über die Neudecker´schen Lehen zu Grävenhäusling, 4. über die hohe Gerichtsbarkeit (Centenalia), ohne den Markt Thurnau, mit den Zentgrenzen, dem Wirtshaus zu Kaltenhausen [abgg. FlN Kaltenhausen], 5. die Fornikationen, 6. und 7. die unmittelbare Vogteilichkeit über die von Künßbergischen häuslichen Lehenstücke, 8. die Nachsteuererhebung, 9. die Handlohnerhebung. Bamberg montags den 1. Julii in dem eintausendsiebenhundertsechsundsiebenzigsten jahre.