Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Klage des Gerhard Henrich Busenbaum und des Melchior Berntzen ./. David Poolman wegen Anbringung einer Wasserleitung
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Enthält: Klage des Postmeisters Gerhard Henrich Busenbaum und des Kamerarius Melchior Berntzen gegen David Poolman, 1704. Der Beklagte hat angeblich an seinem Dach eine Wasserleitung zu seinem Abort gemacht, sodass bei starkem Regen der Unflat über den Grund der Kläger, insbesondere über den Weg zum Posthause, die Poststiege, fließt. Die Häuser von Stael (jetzt Ernesti), Poolman und Dammelet haben einen gemeinsamen Brunnen; von diesem fließt das Wasser über Poolmans Grund, dann an Dirckings (jetzt Nottebaums) Haus vorbei in die Sode zwischen Nottebaums und Berntgens Haus.