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Propst Franz Ludwig von Ellwangen und Graf Kraft Wilhelm von Oettingen und Soetern setzen neue Jagdgrenzen fest, ordnen die Jagdgerichtsbarkeit, die Benutzung des Geäckerichs und das Holz- und Weiderecht.
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Propst Franz Ludwig von Ellwangen und Graf Kraft Wilhelm von Oettingen und Soetern setzen neue Jagdgrenzen fest, ordnen die Jagdgerichtsbarkeit, die Benutzung des Geäckerichs und das Holz- und Weiderecht.