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Ruprecht von Wehrstedt weist Plumperdunk [= Schulze zu Wusterwitz, vgl. U (276) von 1389 Juli 25] und Klaus Albrecht nach Maßgabe der vorhergehenden Urkunde an das Domkapitel und entlässt sie aus seiner Herrschaft.
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Ruprecht von Wehrstedt weist Plumperdunk [= Schulze zu Wusterwitz, vgl. U (276) von 1389 Juli 25] und Klaus Albrecht nach Maßgabe der vorhergehenden Urkunde an das Domkapitel und entlässt sie aus seiner Herrschaft.