Bei dem Verkauf von Gütern des Heiliggeistspitals zu Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] in Rißtissen ("Tu/e/ssen") [Stadt Ehingen/Alb-Donau-Kreis] an Johann von Stotzingen [Niederstotzingen/Lkr. Heidenheim] den Älteren haben die Spitalpfleger gegenüber dem Käufer nicht erwähnt, dass von den Gütern der Elisabeth Mayer und des Johann Hayland ein jährlicher Zins von 2 Viertel Öl an die Heiligenpfleger in Rißtissen und Sulmetingen [Untersulmetingenn Stadt Laupheim/Lkr. Bibrach] zu entrichten ist. Aufgrund dieser ihm beim Kauf verschwiegenen Zinspflicht hat der Käufer Ansprüche an die Spitalpfleger gestellt. Diese haben sich mit Johann von Stotzingen nun dahingehend verglichen, dass sie ihm für den Zins 17 rheinische Gulden bezahlt haben. Dafür verzichtet er nun in dieser Sache auf alle weitergehenden Forderungen an das Spital.