A.d. 1336 feria quinta proxima post diem beati Bonifacii, quod fuit VIII Idus Iuniii, in der dritten Stunde, im vierten Jahr der Indiktion und im [zweiten] Pontifikatsjahr des Papstes Benedikt XII., erschien vor dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen der Knappe Johann Losse, ein Greis, aber geistig und körperlich gesund, Gott vor Augen, von seinem Gewissen bedrängt und bekundete zur Vermeidung von Streitigkeiten: er hat seine Güter in den Dörfern und Marken Unkeroda (Unkenrode), Wolfsburg (Wolfesberg), Nenzelsdorf (Nencels-) und Strofurt (-furthe), die ihm von Vater, Großvater und Urgroßvater seit unvordenklicher Zeit zugekommen und Lehen von Heinrich Herrn von Frankenstein (Franckensteyn) waren, an Propst Dietrich, Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Alden-), Benediktinerordens, Diözese Mainz (Mogunt.), für eine bestimmte, widerrechtlich und irregulär gezahlte Summe verkauft; Johann, seine Frau Mechtild, deren Wittum auf die Güter verschrieben war, sowie der Ritter Berthold von Harstall (-tal) und sein Sohn Hermann, die wegen der Erbenlosigkeit Johanns vom Herrn von Frankenstein mitbelehnt worden waren, haben gegenüber dem Lehnsherrn in aller Form verzichtet und den Abt von Fulda (Fulden.) um Zustimmung gebeten, die das Kloster in einer unverdächtigen Urkunde, die dem Notar vorlag, auch erhalten hat. Johann und die übrigen beteiligten Personen haben den Verkauf nun noch einmal gebilligt. Johann Losse bekundet, er habe diese und andere Lehen nicht mit seinen Verwandten Gerwig und Albrecht Losse gemeinsam, denn ihre Vorfahren hätten vor unvordenklicher Zeit ihre Güter geteilt (gemuschart), so daß diese an den genannten Gütern und Dörfern keinen Teil hätten. Die dazu befragten, älteren Bauern Berthold Langrave, Berthold Eckebrecht, Konrad und sein Sohn Berthold Hornig und Husman der Ältere bekundeten, es habe seinerzeit eine Verpfändung für 20 Mark auf sechs Jahre durch den Herrn von Frankenstein stattgefunden, wie es in den darüber ausgestellten Urkunden enthalten sei. Demnach sollten Johann die Güter und Rechte in Nenzelsdorf und den genannten Dörfern, Gerwig und Albrecht Losse die im Dorf Epichnellen (Appchenelnde) getrennt genießen; keines der genannten Lehen hätten sie gemeinsam. Zum Zeugnis dessen hat Johann Losse sein Siegel angehängt (1). Geschehen im Wohnhaus des Johann Losse in der Stadt Eisenach (Isenache) am genannten Termin. Zeugen: (2) Dekan Wilhelm, (3) Kustos Heinrich und (4) Heinrich genannt von Zimmern (Zcimmern), Kanoniker des Stifts St. Marien zu Eisenach, sowie (5) Konrad von Weißensee (Wizsense), Pleban zu Sonneborn (Sunneborn); diese kündigen ihre Siegel an. Weitere Zeugen: Johann genannt Stolcze, Vikar an Liebrauen, und Konrad genannt Nikel, Priester, Magister Heidenreich, Schulmeister (rector scolarum) daselbst. Günther genannt Ziegenfleisch (Zeygenfleys), Mainzer Diözese, kaiserlicher Notar, bekundet, daß er und die Zeugen hierbei anwesend waren; er hat alles aufgeschrieben, in die Form eines Instruments gebracht und mit seinem Signet versehen.