Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er Dekan
Hermann und dem Konvent von Fulda für ihr Seelgerät mehrere jährliche
Zinse verk...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1501-1510
1506 Februar 23
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gebenn ist uf Montag nach kathedra Petri nach Cristi unnsers liebenn Hernn geburt funffczehennhundert unnd im sechsten iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er Dekan Hermann und dem Konvent von Fulda für ihr Seelgerät mehrere jährliche Zinse verkauft hat: 32 Gulden von seiner Stadt Vacha (Vach) als Erbkauf, zahlbar von Bürgermeister und Rat der Stadt an Ägidius [September 1], deren Erhalt Dekan und Konvent bereits quittiert haben [?] (fur sich bisher uß ursachenn quittirt habenn); fünf Gulden an Kathedra Petri [Februar 22] von seiner Steuer; fünf Gulden von seiner Kellerei (doselost) [?] an Michaelis [September 29]; acht Gulden, die von seiner Stadt [Bad] Salzungen als ewige Erbzinse an Michaelis anfallen. Für die insgesamt 50 rheinischen Gulden jährlicher Zinse haben Dekan und Konvent Abt Johann 1000 rheinische Goldgulden guter Frankfurter Währung gezahlt. Der Abt hat mit diesem und anderem Geld einige dringende Schulden bei den von Lüder, von Merlau und Steinrück bezahlt, worauf sie und ihre Nachkommen ihn von der Zahlung der 1000 Gulden lossagen. Der Abt befiehlt den Bürgern und Kellerern von Vacha und den Bürgern von [Bad] Salzungen, dass sie die genannten Zinse in Zukunft an Dekan und Konvent von Fulda zahlen sollen; wenn sie mit der Zahlung in Verzug geraten, haben Dekan und Konvent das Recht, sie zu pfänden oder nach geistlichem oder weltlichem Recht zu verklagen. Wenn sie zum Erhalt der Zahlung Zwang ausüben (zudringen haben) müssen, erweisen sie sich damit nicht ungehorsam gegenüber dem Abt; entstehen ihnen dadurch Unkosten, haben die Zinsleute ihnen diese zu ersetzen. Dekan und Konvent räumen dem Abt das Wiederkaufsrecht ein; der Abt hat den Wiederkauf ein Vierteljahr vor Kathedra Petri anzukündigen. Nach Abschluss des Wiederkaufs soll diese Urkunde an den Abt oder seine Nachfolger ausgehändigt werden; zuvor müssen alle ausstehenden Zinse bezahlt oder etwaige Schadenersatzansprüche abgegolten sein. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 7...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 596-598
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.