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Johann Buhmiller, Zimmermann in Ringingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis], bekennt, dass ihm der Oberrichter und Ratsherr in Ulm Johann Jakob Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] eine Selde in Ringingen zu Erbrecht verliehen hat. Er verpflichtet sich, die Selde in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 21 Kreuzer, 120 Eier, 6 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn sowie 2 Gulden als Zins von 40 Gulden Kapital nach Ulm zu liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an der Selde mit Einwilligung der Herrschaft an geeignete Personen veräußern, wobei dieser aber ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei einem Besitzerwechsel haben der bisherige Inhaber 5 Schilling für die Abfahrt und der neue Besitzer dieselbe Summe für die Auffahrt zu entrichten

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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