Nachtragsbekanntmachung des VII. Armeekorps in Münster vom 1. März 1917 zu der Bekanntmachung vom 31. Mai 1916 betreffend Bestandserhebung von tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen (Wolle, Baumwolle, Flachs, Ramie, Hanf, Jute, Seide) und daraus hergestellten Garnen und Seilfäden. Münster, 22. Febr. 1917