Jörg Beckh von Marbach, daselbst gef., da er trotz seiner vor Jahren nach einer Haftstrafe zu Marbach geschworenen U., seine Gläubiger auf benannte Ziele zu befriedigen, mit Weib und Kind heimlich in der Nacht geflohen war und in keiner Weise seiner U. gemäß gelebt hatte, jedoch auf Fürbitten und gegen Bezahlung der Atzung wieder freigelassen, schwört U. und verspricht, mit Weib und Kindern die Stadt Marbach unverzüglich zu verlassen und für sich und seine Erben auf sein ganzes laut Inventarbuch ihm gehörenden Vermögen und auf das Bürgerrecht für immer zu verzichten.