Els Zächin, Hans Urban, "die Huber Cristin Huberin alle mine kind" verpfänden für 19 lb d mit Zustimmung ihres Vogts Hans Compel dem Hans Elgass ihren Acker genannt "der uff gänd acker" in Bremenried, der an den Müller grenzt, ferner den schmalen Acker, der an Konz Huber anstößt, und die Halde, die an den Müller stößt. Die Pfandschaft umfaßt auch die Korn- und Heulegung. Der Pfandinhaber darf die Liegenschaften nutzen und versetzen, auch ein Stück Vieh ("hopt") davon "uss schlachen", muß aber davon "atzen" und löhnen. Wenn er wegen eines Zinses in Anspruch genommen wird, darf er sich am Besitz der Aussteller schadlos halten. Diese versprechen Gewährleistung nach "versatzung recht". Im Fall der Auslosung muß Elgass die Pfandsumme in drei Raten zahlen, jeweils 7 lb d im eingehenden März und am St. Jakobstag, schließlich 5 lb d am St. Katharinentag.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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