Urfehde Nr. 111
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7185
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1530 Mai 28
Regest: Michel Reisch von Eningen, Pfründner im Spital zu Reutlingen, bekennt, dass er im Gefängnis von Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen gelegen ist. Er hat dem Spital etliche Zeit her Brot und Kuchen entfremdet (= entwendet), an andere ausserhalb des Spitals verkauft und das Geld zu seinem Nutzen verwendet, was ihm keineswegs geziemte. Wenn die Herren nicht sein Alter in Betracht gezogen hätten, so hätte ihnen gebührt, gegen seinen Leib und Leben mit Schärfe zu handeln. Sie haben ihm darum das Recht (= Gerichtsverfahren) vorschlagen lassen. Das hat er aber nicht annehmen wollen, sondern sie um Gnade angerufen. Mit Rücksicht auf sein Alter haben sie ihn aus dem Gefängnis entlassen. Er hat einen Eid geschworen, wegen der Sache gegen jedermann ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Er soll und will den Herren von Reutlingen als Strafe 10 Gulden bezahlen und sein Leben lang in keine öffentliche Zech, Gesellen- oder Trinkstube oder andere Wirtshäuser gehen noch darin zechen und trinken. Wenn er künftig gegen die Herren oder die Ihren eine Forderung hätte, soll und will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten vornehmen und dabei bleiben lassen. Wenn er Eid und Urfehde nicht hielte, so soll er heissen und sein ein treuloser, meineidiger, brüchiger (= wortbrüchiger) und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren von Reutlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen. Davor soll ihn nichts schützen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Wendel Beckinger, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ