Rezess zwischen dem königlichen Staatsfiskus als Besitzer des Kammergutes Schönfeld und der dazu gehörenden Güter Graupa, Jessen und Pratzschwitz, und der Gemeinde zu Großgraupa, den Vorbehalt einer Treibe betreffend; Pratzschwitz, den 30. November 1848, bestätigt Dresden, am 15. Dezember 1848.