Schuldverschreibung des Grafen Ernst zu Montfort vom 12. März 1739 gegen Kloster St. Gallen. (Hierin wird der Schuldvertrag des + Grafen Anton [III.] mit Abt Lothar von St. Gallen vom 31. Januar 1699, in dem der Graf dem Kloster alle Zuständigkeit an der Herrschaft Neuravensburg um 10000 Gulden auf 9 Jahre verpfändet hat, nochmals auf 20 Jahre verlängert. Der Pfandschilling wird auf 15000 Gulden erhöht).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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