1307 Juni 22. Edelherr Simon [I.] zur Lippe gewährt auf Bitten der Bürger seiner Neustadt Lemgo diesen das Recht, eine öffentliche Straße anzulegen zu ihrem Nutzen und Vorteil. Die Straße soll vom östlichen Tor in gerader Richtung nach Osten führen diesseits des Flusses bis zum sog. Hämelschen Weg. Es wird ihnen gestattet, die Straße und ihre Ränder zu gründen und beiderseits mit einem Graben zu versehen, soweit ihnen das zum allgemeinen Nutzen der Reisenden gut scheint. Soweit sie über einen sädigen Acker gelegt wird, der dem Edelherrn zehntbar ist, soll ihnen der Zehnt erlassen sein.

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