Michael Stocker, Hauptmann zu Geiselhöring, als Obmann und benannte Spruchleute entscheiden in dem sich seit der Einigung zu Eggmühl entwickelten Streit zwischen Kloster Mallersdorf und Albrecht Mair (Mayer) auf dem Obern-Hof zu Ruhstorf wegen Weisung und Grenze des Obern-Hof auf Antrag der sich zuvor dem Spruch unterwerfenden Parteien und zwar unbeschadet ihrer früheren Einigung (vgl. Urk. Nr. 155, ausgestellt am 1. Juli 1430), dass kein gegenseitiger Anspruch aus den erneuten Streitereien, ausgenommen der Zinsverpflichtung Albrecht Mairs (Mayers), bestehe. S1: Ritter Wilhelm Fraunberger zu Laberweinting, S2: Ulrich der Haselbeck zu Neufahrn

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv