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Zwischen dem Kaplan von St. Johanns Altar in der Kapelle in der Stadt Göppingen und den Inhabern seines Pfründhofs in Betzgenriet wird verabredet, daß die dahin gehörigen Lehengüter künftig nicht mehr zu einem Dritteil, sondern zu Weglöse und Handlohn stehen sollen. .

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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