Vor dem Straßburger Hofgericht bekennen Hansemann genannt Zimberhansemann, Zimmermann zu Willstätt, und seine Hausfrau Ellina, daß der St. Nikolauspfründe der Kirche zu St. Stephan in Straßburg von genannten Gütern zu Willstätt eine jährliche Gült von 10 Schilling straßburger Pfennige zustehe.