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Gemeindeeinteilungen (Teilungen und Eingliederungen), OA Neresheim
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 175 Kreisregierung Ellwangen
Kreisregierung Ellwangen >> 11. Gemeinden >> 11.3 Gemeindeverfassung, -einteilung und -bezirk >> 11.3.2 Gemeindeeinteilungen und - bezirke
(1698, 1805), 1835-1853
Enthält: Jährlicher Beitrag der Besitzer der Sägmühle, der Steinmühle und des Waldzierterhofes zu den Gemeindeverbandskosten von Auernheim, Qu. 1-2, 1843; Trennung der Sägmühle und der Steinmühle von der Gemeinde Auernheim und deren Zuteilung zur Gemeinde Neresheim Dorf, Qu. 1-14, 1845-1848; Zuteilung des fürstl. Öttingen-Wallersteinschen Tiergartens bei Baldern zu den Markungen der Gemeinden Baldern, Lippach und Zöbingen, Qu. 1-54, (1698, 1805), 1836-1842; Gesuch der Parzellargemeinde Berg umTrennung von der Hauptgemeinde Baldern und Zuteilung zur Gemeinde Röttingen, Übereinkunft zwischen der Gemeinde Baldern und der Parzelle Berg wegen ihrer Verbandsverhältnisse, 3 Schr., 1840-1841; Trennung der Gemeinden Ballmertshofen und Trugenhofen und deren Bildung zu selbständigen Gemeinden, Qu. 1-21, 1848-1853; Gemeindeverbandsverhältnisse zwischen der Parzelle Hohenberg und der Stadtgemeinde Bopfingen, Qu. 1-4, 1835-1836.
Darin: bei 3: Auszug aus der Markbeschreibung des Waldes Hornsberg von 1698 und aus dem Verzeichnis sämtl. im Forstamt Baldrischen Forstamtssprengel gelegenen Hölzern von 1805, 2 Auszüge mit aufgedruckten Papiersiegeln vom 16.1.1840; Conspect über den fürstl. Öttingen-Wallersteinschen Tiergarten bei Baldern, o.D. <1836>.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.