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Ehestiftung zwischen Graf Johann V. von Oldenburg und Fürstin Anna von Anhalt aufgrund des Vertrages [von 1498 Januar 24, vgl. Best. 20 Urk Nr. 137] mit der Änderung, dass ihr statt einer jährlichen Geldrente die Einkünfte des Kirchspiels Varel zum Leibgedinge gegeben werden. 1498 Juni 20 (midweuchs nach Viti)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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