Matthias Schulmeister, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Lichtenau beurkunden, daß Klaus Herman, Bürger zu Helmlingen, und seine Ehefrau Magdalena dem Daniel Kober, öffentlicher Notar und Kirchenschaffner des Amts Lichtenau, für den Heiligenfonds des Lichtenauer Gerichts 12 Schillinge jährlichen Zinses von 12 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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