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Einziehung der Besoldungsgüter des ehemaligen Oberamtspersonals bei Auflösung des Oberamts Höchst; Erhebung der ehemaligen Vogteiämter Höchst, Oberursel, Königstein, Hofheim und Eppstein zu Ämtern und Verpflichtung des dortigen Personals zur jährlichen Abgabe des 50. bzw. 100. Teils ihrer Besoldung

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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