Berufungssache des Wessel und Herman Arndts in Warendorf, Kläger ./. Barthold Buschman und Herman Dreyman, Beklagte, als Vormünder des Sohnes des + Herman Schlademan und der Anna Buschman. Streit um den Nachlass des Schlademan, den die Beklagten für ihr Mündel in Anspruch nehmen. Kläger behauptet, das Kind sei unehelich.