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Karlsburg: Markgraf Friedrich V. fügt seinem Testamente vom 31. Dez. 1649 nach dem Tode seines Sohnes Carl Magnus einen Nachtrag bei über die Erziehung von dessen Kindern in der evangelischen Religion.
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Karlsburg: Markgraf Friedrich V. fügt seinem Testamente vom 31. Dez. 1649 nach dem Tode seines Sohnes Carl Magnus einen Nachtrag bei über die Erziehung von dessen Kindern in der evangelischen Religion.