Vor dem weltl. Richter Willekin übergibt Katharina zu Medeburg, Meister Johann "Klammen" + Tochter, der Dompräsenz ihr Haus zu Medeburg, "wolhart" gelegen an dem Erbe Lützelburg ("Lutzelnborg"), gegen Vorbehalt der lebenslänglichen Rückverleihung; nach ihrem Tode soll nur ein Domvikar in dem Hause wohnen dürfen. Die Präsenz gibt von dem Haus 2 Mark Pfennige Bodenzins Herrn Georg zum Waldertheimer zu Erbe auf die zwei Johannistage je zur Hälfte; außerdem zinst das Haus 4 Malter ewige Korngült und zwar je 2 Malter der Pfarrei St. Emmeran ("Heymerame") und den Predigern zu Mainz ("Mentzen"), zwischen Mariä Himmelfahrt und Geburt. Davon sollen der Pfarrer von St. Emmeran ("Heymerame") und die Prediger den Jahrtag des genannten Vaters u.s. Fr. Margarethe sowie ihres, der Schenkerin, Bruders Eberhard und aller ihrer Vorfahren begehen. Bei Zinsversäumnis seitens der Dompräsenz darf das Haus aufgeholt werden. Werden die Jahrtage nicht gehalten, soll die Dompräsenz den Zins zu einem Seelgerät anderweitig verkaufen; tut sie das nicht, so fällt der Zins an das Heiliggeistspital an dem Rhein ("Rine") und soll dort ewig bleiben. Die Besserung aus dem Hause bleibt ewig der Dompräsenz; davon soll sie den Jahrtag der Schenkerin, ihrer Eltern und ihres Bruders begehen. Zeugen: Die Bürger Clas Reise, "Mathis zu der Moscaden" und Friedrich der Bender. "Und geschah diz of den donrestag vor sent Lucien dage".