Johann Daniels, in der fürstlich jülichschen und bergischen Kanzlei zu Düsseldorf immatrikulierter und zugelassener Notar, beurkundet, dass Franz Freiherr von Spiering zu Zevenaar, pfalz-neuburgischer Geheimer Rat, Kämmerer, Marschall des Fürstentums Jülich und Gubernator zu Düsseldorf, in Beisein der beiden Zeugen Emundt (?) von Reuschenberg, Herrn zu Setterich, pfalz-neuburgischen Rats, Kämmerers und jülichschen Kriegskommissars, und Hans Dietrich von Ahr zu Pattern den nachfolgend wortwörtlich inserierten Kaufzettel vom 4. Dezember 1624 ihm zu Handen bestellt und um eine beglaubigte Abschrift gebeten habe. Inhalt des Kaufzettels: Reinhard von Schonebeck und seine Frau Anna Maria, geborene Schenck von Nideggen, sowie die Brüder Bernhard und Johann von Schonebeck verkaufen im eigenen Namen und für ihre abwesenden Geschwister Rudolf, Wilhelm, Heinrich und Caspara von Schonebeck mit Zustimmung von Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg als Lehenherrn dem Franz Freiherrn von Spiering die lehenbare Herrschaft Tüschenbroich mit den darin gelegenen zwei Höfen, nachdem ihre verstorbenen Eltern Rudolf und Elisabeth von Schonebeck seit dem Kölner und den nachfolgenden niederländischen Kriegen und wegen anderer ausgestandener Ungelegenheiten in große Schulden geraten waren.