Chlainhanns von Hepsisau, auf Fürbitte in das Land Württemberg vom königlichen Statthalter wieder eingelassen, nachdem er sich bei Herzog Ulrichs erstem Einfall ins Land diesem angeschlossen hatte und seitdem außer Landes gewesen war, gelobt, Herzog Ulrich nicht mehr länger anzuhängen, sich stets als gehorsamer Untertan des Königs zu erweisen, und schwört U. Außerdem verpflichtet er sich, die in der Zeit seiner Abwesenheit an seinem Vermögen eingetretenen Veränderungen zu belassen und gegen niemanden deswegen rechtlich oder außerhalb des Rechts vorzugehen. Er stellt ferner 3 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Falle der Übertretung dieser U. binnen 14 Tagen festzunehmen und der Obrigkeit zu überantworten, oder aber, wenn das nicht geschähe und er landflüchtig geworden wäre, 100 fl zu bezahlen. Bürgen: Hans und Wolf Scheible, Jakob Ziegler, alle aus Hepsisau.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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