Kurfürst Philipp von der Pfalz versichert, für sich, die Seinen und alle, denen er "ungeverlich mechtig" ist, dem Juden Beifuß (Byfuß) freien Wandel und sicheres Geleit im Fürstentum der Pfalz bis auf Widerruf. Während er dieses genießt, soll er keinen Wucher betreiben oder diesbezüglichen Handel und Gewerbe ausüben (handel oder gewerbe ube oder gebruche den wucher antreffen). Falls er diese Tätigkeiten ausübt, soll ihm das Geleit nicht zustehen.