Die Grafen Georg Friedrich von Hohenlohe-Weikersheim, Kraft von Hohenlohe-Neuenstein und Philipp Ernst von Hohenlohe-Langenburg verpflichten sich, die Verzinsung der Morgengabe und die Bezahlung rückständiger Widdumsgefälle ihrer Mutter Magdalene von Hohenlohe geb. Nassau, auf die Neuensteiner Linienkammer zu übernehmen. Sr.: 1.-3. die A.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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