Kirchhofs- und Begräbnis-Deputation (Bestand)
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03.09-3
Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 03 Behörden bis 1937 >> 03.09 Öffentliche Einrichtungen
1781-2009
Erschließungszustand, Umfang: Datenbank und Findbuch (2014)
9 lfm
Verwandte Verzeichnungseinheiten: ASA Ecclesiastica, NSA IX 1 Kirchenwesen, einzelne Kirchengemeinden
Literaturhinweis: Johannes Warncke, Die Errichtung des Allgemeinen Gottesackers vor dem Burgtore, in: VBll Jg. 1931/1932, S. 87-101
Vorwort: 1. Behördengeschichte
Bis 1832 wurde innerhalb der Stadtmauern und nur in Ausnahmefällen vor den Toren bestattet. In der Stadt gab es zahlreiche Begräbnisplätze in den Kirchspiel- und Klosterkirchen und auf den um sie herum gelegenen Kirchhöfen (Dom, St. Aegidien, St. Jacobi, St. Marien, St. Petri, Burgkloster, Heiligen-Geist-Hospital, St. Annen und St. Katharinen). Die Kirchhöfe von St. Gertrud, St. Jürgen und St. Lorenz - ursprünglich außerhalb der Stadtmauern zur Bestattung von Seuchenopfern eingerichtet - wurden später auch für Armenbegräbnisse genutzt, wie der 1639 bis 1868 bestehende St. Annen Armen-Kirchhof vor dem Mühlentor, sie sind - mit Ausnahme des St. Gertrud-Kirchhofs (seit 1867 keine neuen Bestattungen, 1927 aufgelassen) und des St. Annen-Friedhofs - bis heute in Betrieb. 1907 und 1909 entstanden außerdem die Parkfriedhöfe in Vorwerk und Waldhusen, im Oktober 1914 erfolgte die erste Bestattung auf dem Ehrenfriedhof.
Verwaltet wurden die Kirchhöfe und das Begräbniswesen zunächst durch die jeweiligen Kirchengemeinden, seit Inkrafttreten der "Kirchhofs- und Begräbniß-Ordnung" am 1. Oktober 1834 durch die aus Mitgliedern der Kirchenvorsteherschaften gebildete Kirchhofs- und Begräbnis-Deputation (siehe hierzu den Bestand 3.9-3 Kirchofs- und Begräbnisdeputation). Die 1901 eingerichtete Kirchhofsbehörde - bestehend aus zwei Senatoren und je einem Kirchenvorstandsmitglied - übernahm die Verwaltung des Burgtorfriedhofs und des Begräbniswesens, seit 1906 sind die ev.-luth. Kirchengemeinden an der Verwaltung der Friedhöfe und des Begräbniswesens nicht mehr beteiligt, die Friedhöfe St. Jürgen und St. Lorenz wurden ebenfalls der kommunalen Aufsicht unterstellt, wie auch der 1907 in Betrieb genommene Vorwerker Friedhof. Der von einem Zweckverband der Landgemeinden nördlich der Trave angelegte Waldhusener Friedhof wurde 1929 städtisch.
Nach Auflösung der Friedhofsbehörde 1928 sind die Aufgaben zunächst von der Baubehörde übernommen worden, 1933 von der Behörde für innere Verwaltung - Bauamt. 1937 wurde ein der Bauverwaltung unterstehendes Friedhofsamt gebildet. 1959 ist das Friedhofs- mit dem Gartenamt zusammengelegt worden, es erhielt den Rang einer selbständigen Fachverwaltung mit eigenem Ausschuss und ehrenamtlichem Senator (weiterhin getrennte Registraturen, auch räumliche Trennung). Durch Senatsbeschluss vom 19.4.1989 erfolgte die erneute Trennung der Ämter. Im Zuge der Verwaltungsreform ist das Friedhofsamt 1998 in "Bereich Friedhöfe" umbenannt und dem Fachbereich 3 Umwelt zugeordnet worden. 2002 erfolgte die erneute Zusammenlegung zum Bereich Stadtgrün und Friedhöfe im Fachbereich 5 Planen und Bauen gemäß Bürgerschaftsbeschluss von Oktober 2001. Seit 2012 gehört die Abteilung Friedhofsverwaltung zum neu gebildeten Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr.
Eingrenzung und Inhalt: Protokolle 1833-1871, Kassenbücher 1834 ff., Jahresrechnungen 1831-1871, Chronologische Register der Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen 1832-1988, Gräberbücher der städtischen Friedhöfe 1832-1988, Bestattungen auf dem Burgtorfriedhof nach Kirchspielen 1834-1861, Bestattungen auf dem Vorwerker Friedhof 1911-1929, Steinbücher des Burgtorfriedhofs, Einäscherungsregister des Krematioriums auf dem Vorwerker Friedhof 1914-1991
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Bei Ausbruch der Cholera in Lübeck (1832) wurde die Beerdigung der Leichen in den Kirchen und auf den Kirchhöfen untersagt und ein Begräbnisplatz vor dem Burgtor eingerichtet. Durch Rat und Bürgerschluss vom 9. Juli 1834 wurde für immer angeordnet, dass Beerdigungen in der Stadt nicht mehr zulässig seien. Der nun als "Allgemeiner Gottesacker vor dem Burgtor" bezeichnete Begräbnisplatz wurde den fünf Hauptkirchen zu Eigentum übertragen und durch einen Ausschuss der Kirchenvorsteherschaften verwaltet, dem auch die Leitung des Begräbniswesens unterstand. 1901 wurde die Verwaltung des Allgemeinen Kirchhofs sowie die Leitung des Begräbniswesens der Kirchhofsbehörde, bestehend aus zwei Senatoren und je einem Mitglied der Vorstände der ev.-luth. Kirchengemeinden der Stadt Lübeck, übertragen. Durch Rat- und Bürgerschluss vom 22. Sept. 1906 übernahm die Stadtgemeinde Lübeck das städtische Begräbniswesen, das durch die aus zwei Senatoren und sechs bürgerlichen Deputierten bestehende Friedhofsbehörde verwaltet wurde. 1910 kam der Betrieb des Krematoriums auf dem Vorwerker Friedhof dazu. Die Verwaltungsgeschäfte wurden bis zur Auflösung des Steuerbureaus bzw. Steueramts von diesem wahrgenommen. 1928 wurde die Friedhofsbehörde aufgelöst, deren Aufgaben wurden von der Baubehörde übernommen, 1933 von der Behörde für innere Verwaltung - Bauamt. 1937 wurde ein der Bauverwaltung unterstehendes Friedhofsamt gebildet.
Die Akten und Bücher wurden 1972, 1988, 2006 und zu früheren, nicht mehr feststellbaren Zeitpunkten abgegeben.
9 lfm
Verwandte Verzeichnungseinheiten: ASA Ecclesiastica, NSA IX 1 Kirchenwesen, einzelne Kirchengemeinden
Literaturhinweis: Johannes Warncke, Die Errichtung des Allgemeinen Gottesackers vor dem Burgtore, in: VBll Jg. 1931/1932, S. 87-101
Vorwort: 1. Behördengeschichte
Bis 1832 wurde innerhalb der Stadtmauern und nur in Ausnahmefällen vor den Toren bestattet. In der Stadt gab es zahlreiche Begräbnisplätze in den Kirchspiel- und Klosterkirchen und auf den um sie herum gelegenen Kirchhöfen (Dom, St. Aegidien, St. Jacobi, St. Marien, St. Petri, Burgkloster, Heiligen-Geist-Hospital, St. Annen und St. Katharinen). Die Kirchhöfe von St. Gertrud, St. Jürgen und St. Lorenz - ursprünglich außerhalb der Stadtmauern zur Bestattung von Seuchenopfern eingerichtet - wurden später auch für Armenbegräbnisse genutzt, wie der 1639 bis 1868 bestehende St. Annen Armen-Kirchhof vor dem Mühlentor, sie sind - mit Ausnahme des St. Gertrud-Kirchhofs (seit 1867 keine neuen Bestattungen, 1927 aufgelassen) und des St. Annen-Friedhofs - bis heute in Betrieb. 1907 und 1909 entstanden außerdem die Parkfriedhöfe in Vorwerk und Waldhusen, im Oktober 1914 erfolgte die erste Bestattung auf dem Ehrenfriedhof.
Verwaltet wurden die Kirchhöfe und das Begräbniswesen zunächst durch die jeweiligen Kirchengemeinden, seit Inkrafttreten der "Kirchhofs- und Begräbniß-Ordnung" am 1. Oktober 1834 durch die aus Mitgliedern der Kirchenvorsteherschaften gebildete Kirchhofs- und Begräbnis-Deputation (siehe hierzu den Bestand 3.9-3 Kirchofs- und Begräbnisdeputation). Die 1901 eingerichtete Kirchhofsbehörde - bestehend aus zwei Senatoren und je einem Kirchenvorstandsmitglied - übernahm die Verwaltung des Burgtorfriedhofs und des Begräbniswesens, seit 1906 sind die ev.-luth. Kirchengemeinden an der Verwaltung der Friedhöfe und des Begräbniswesens nicht mehr beteiligt, die Friedhöfe St. Jürgen und St. Lorenz wurden ebenfalls der kommunalen Aufsicht unterstellt, wie auch der 1907 in Betrieb genommene Vorwerker Friedhof. Der von einem Zweckverband der Landgemeinden nördlich der Trave angelegte Waldhusener Friedhof wurde 1929 städtisch.
Nach Auflösung der Friedhofsbehörde 1928 sind die Aufgaben zunächst von der Baubehörde übernommen worden, 1933 von der Behörde für innere Verwaltung - Bauamt. 1937 wurde ein der Bauverwaltung unterstehendes Friedhofsamt gebildet. 1959 ist das Friedhofs- mit dem Gartenamt zusammengelegt worden, es erhielt den Rang einer selbständigen Fachverwaltung mit eigenem Ausschuss und ehrenamtlichem Senator (weiterhin getrennte Registraturen, auch räumliche Trennung). Durch Senatsbeschluss vom 19.4.1989 erfolgte die erneute Trennung der Ämter. Im Zuge der Verwaltungsreform ist das Friedhofsamt 1998 in "Bereich Friedhöfe" umbenannt und dem Fachbereich 3 Umwelt zugeordnet worden. 2002 erfolgte die erneute Zusammenlegung zum Bereich Stadtgrün und Friedhöfe im Fachbereich 5 Planen und Bauen gemäß Bürgerschaftsbeschluss von Oktober 2001. Seit 2012 gehört die Abteilung Friedhofsverwaltung zum neu gebildeten Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr.
Eingrenzung und Inhalt: Protokolle 1833-1871, Kassenbücher 1834 ff., Jahresrechnungen 1831-1871, Chronologische Register der Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen 1832-1988, Gräberbücher der städtischen Friedhöfe 1832-1988, Bestattungen auf dem Burgtorfriedhof nach Kirchspielen 1834-1861, Bestattungen auf dem Vorwerker Friedhof 1911-1929, Steinbücher des Burgtorfriedhofs, Einäscherungsregister des Krematioriums auf dem Vorwerker Friedhof 1914-1991
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Bei Ausbruch der Cholera in Lübeck (1832) wurde die Beerdigung der Leichen in den Kirchen und auf den Kirchhöfen untersagt und ein Begräbnisplatz vor dem Burgtor eingerichtet. Durch Rat und Bürgerschluss vom 9. Juli 1834 wurde für immer angeordnet, dass Beerdigungen in der Stadt nicht mehr zulässig seien. Der nun als "Allgemeiner Gottesacker vor dem Burgtor" bezeichnete Begräbnisplatz wurde den fünf Hauptkirchen zu Eigentum übertragen und durch einen Ausschuss der Kirchenvorsteherschaften verwaltet, dem auch die Leitung des Begräbniswesens unterstand. 1901 wurde die Verwaltung des Allgemeinen Kirchhofs sowie die Leitung des Begräbniswesens der Kirchhofsbehörde, bestehend aus zwei Senatoren und je einem Mitglied der Vorstände der ev.-luth. Kirchengemeinden der Stadt Lübeck, übertragen. Durch Rat- und Bürgerschluss vom 22. Sept. 1906 übernahm die Stadtgemeinde Lübeck das städtische Begräbniswesen, das durch die aus zwei Senatoren und sechs bürgerlichen Deputierten bestehende Friedhofsbehörde verwaltet wurde. 1910 kam der Betrieb des Krematoriums auf dem Vorwerker Friedhof dazu. Die Verwaltungsgeschäfte wurden bis zur Auflösung des Steuerbureaus bzw. Steueramts von diesem wahrgenommen. 1928 wurde die Friedhofsbehörde aufgelöst, deren Aufgaben wurden von der Baubehörde übernommen, 1933 von der Behörde für innere Verwaltung - Bauamt. 1937 wurde ein der Bauverwaltung unterstehendes Friedhofsamt gebildet.
Die Akten und Bücher wurden 1972, 1988, 2006 und zu früheren, nicht mehr feststellbaren Zeitpunkten abgegeben.
Bestand
Benutzungsbeschränkung: keine
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
30.06.2025, 10:12 MESZ