Werden.-Dr. iur. Johann Franz Bochorst reversiert über die folgende inserierte Lehnsurkunde des Abts Theodor vom gleichen Tag: Werden.-Abt Theodor belehnt nach dem Tod des Dr. iur. Heinrich Hermann Bochorst dessen Vetter Johann Franz zu Behuf der Maria Anna Theresia Römer zu Münster mit dem zum Pastorat Neukirchen gehörigen Lehn- und Behandigungsgut Selking in der Bauerschaft Herden (wie Nr. 3913). Der Belehnte hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Lic. iur. Johann Franz Contzen im Beisein der DienstmannsLehnmannen Cand. iur. Ernst Josef Wasserfort und Johann Caspar Rating, Bürgers der Stadt Werden. Der Abt unterschreibt und läßt sein Sekretsiegel anhängen. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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