Großer und kleiner Rat der Stadt Ulm bestimmen, dass künftig an Hoch- und Apostelfesten, Sonn- und sonstigen Feiertagen während der Vesper, der Seelmesse und dem Hochamt keine weltliche Person im Chor des Ulmer Münsters stehen soll. Allerdings dürfen bei ersten Messen und Hochzeiten geladene Gäste im Chor stehen. Auch dürfen bei Hochzeiten Gäste, die nicht im Chor stehen, durch diesen zum Opfer gehen. Auch wenn ein Priester in der Bessererkapelle Messe lesen möchte, dieser aber von dort schlecht zu verstehen ist, dann dürfen die Gläubigen, die diese Messe hören wollen, dazu im Chor stehen, müssen diesen aber sofort nach Beendigung der Messe wieder verlassen. Auch dürfen künftig keine Laien mehr die Sakristei betreten. Wer an einem Altar Dienst tun möchte, soll sich bei dem Weihwasser an den Pfeiler stellen. Wird er dann von einem Priester zum Altardienst aufgefordert, dann darf er die Sakristei betreten und dem Priester helfen. Nach Beedigung seines Dienstes hat er aber die Sakristei sofort wieder zu verlassen und darf dort keine Unterhaltung führen. Wer diese Bestimmungen übertritt, der muss die Stadt für acht Tage verlassen und hat eine Geldbuße zu bezahlen. Zur Überwachung dieser Gebote werden Wächter eingesetzt, die Übertreter den Einungern melden.

Vollständigen Titel anzeigen
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
Objekt beim Datenpartner
Loading...