Vergleich zwischen dem Bischof Erasmus von Straßburg und der baden-badischen Vormundschaft, durch welchen diese alle ihre Leibeigene in der Ortenau -Eigentum des Stifts Straßburg- und in den beiden Gerichten Ulm und Sasbach an den Bischof abgeben und dieser dagegen seine Leibeigenen in der Markgrafschaft, die bisher in die Gerichte des Stiftseigentums in der Ortenau gedient haben, zu dem Amt Bühl übergibt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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