Die Arbeit der Archive im Spannungsfeld von Persönlichkeitsschutz, Freiheit der Wissenschaft und Selbstbindung der Forschung
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 20/005 05 DO D920001/101
C920001/101
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 20/005 05 Symposium zur Verabschiedung des Präsidenten der Landesarchivdirektion Prof. Dr. Gregor Richter
Symposium zur Verabschiedung des Präsidenten der Landesarchivdirektion Prof. Dr. Gregor Richter >> Tondokumente
29. Januar 1992
Beiträge des Symposiums der Archivverwaltung des Landes Baden-Württemberg aus Anlass der Verabschiedung von Herrn Gregor Richter aus dem Amt des Präsidenten der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg im Hauptstaatsarchiv Stuttgart am 29. und 30. Januar 1992.
1. Begrüßung: Hans Martin Maurer, Leiter des Hauptstaatsarchivs Stuttgart
2. Dankesworte: Gregor Richter, Präsident der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg
3. Einführung: Hermann Bannasch, Leitender Archivdirektor der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg
4. Eberhard Jäckel, Professor für Geschichte an der Universität Stuttgart: "Die Neugier des Historikers und ihre Grenzen"
5. Hans-Ullrich Gallwas, Professor an der Universität München: "Das Persönlichkeitsrecht als Grenze menschlicher Neugier"
1. Begrüßung: Hans Martin Maurer, Leiter des Hauptstaatsarchivs Stuttgart
2. Dankesworte: Gregor Richter, Präsident der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg
3. Einführung: Hermann Bannasch, Leitender Archivdirektor der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg
4. Eberhard Jäckel, Professor für Geschichte an der Universität Stuttgart: "Die Neugier des Historikers und ihre Grenzen"
5. Hans-Ullrich Gallwas, Professor an der Universität München: "Das Persönlichkeitsrecht als Grenze menschlicher Neugier"
1:07:00; 1'07
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: HStAS
Stuttgart S
Archiv: Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Veranstaltung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
Hierarchie
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