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Weigerung des Herrenkapitels, an der von der Äbtissin
angesetzten Kapitelsversammlung teilzunehmen, weil ihm weder die
Versammlung drei Tage im Voraus angezeigt noch der Gegenstand der
Beratung mitgeteilt wurde
Weigerung des Herrenkapitels, an der von der Äbtissin
angesetzten Kapitelsversammlung teilzunehmen, weil ihm weder die
Versammlung drei Tage im Voraus angezeigt noch der Gegenstand der
Beratung mitgeteilt wurde