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Weigerung des Herrenkapitels, an der von der Äbtissin
angesetzten Kapitelsversammlung teilzunehmen, weil ihm weder die
Versammlung drei Tage im Voraus angezeigt noch der Gegenstand der
Beratung mitgeteilt wurde
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Weigerung des Herrenkapitels, an der von der Äbtissin
angesetzten Kapitelsversammlung teilzunehmen, weil ihm weder die
Versammlung drei Tage im Voraus angezeigt noch der Gegenstand der
Beratung mitgeteilt wurde