Dietrich Graf zu Sayn bekennt, da sein + Vater Gerhart Graf zu Sayn Ruprecht Grafen zu Virneburg 200 gute schwere Rheinische Gulden als Jahrespension von Erbschaft wegen schuldig gewesen, und diese demselben jährlich auf St. Martinstag auf seiner, Dietrichs, Grafschaft Renten im Lande von Blankenburg angewiesen gewesen wären, ablösbar mit 2000 guter alter Frankreichscher Schilde, welche Jahrpension dem von Virneburg 10 Jahre ausständig verblieben, so habe er auf den Rat Otto, Erzbischofs zu Trier, und Engelbrecht, Grafen zu Nassau, seines Schwiegerherrn, und anderer Freunde und Manne dem von Virneburg für die versessenen 2000 Gulden und für die 2000 guter alter Frankreichscher Schilde sein und seiner Grafschaft Teil halb des Schlosses, Vesten und Herrschaft von Homburg nebst der Hälfte aller Dörfer, Gerichte, Herrlichkeiten, Renten usw., verpfändet; und damit Graf Ruprecht von Virneburg den versetzten Teil des Schlosses in gehörigem baulichem Stande halte, verspricht er noch jährlich 4 Fuder Wein aus seiner Weingülte und Rente zu Bendorf. Auch soll Graf Ruprecht und dessen Erben mit ihm und seinen Neuen von Wittgenstein einen guten, festen und ehrbaren Burgfrieden zu Homburg halten zu wollen beschwören.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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