Graf Johann v. Katzenelnbogen antwortet auf die von Hartmann Ulner v. Dieburg gegen ihn erhobenen Forderungen folgendermaßen:; 1. Was die Verluste...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1432 Januar 17
glz. Aufz. Staatsarchiv Darmstadt, Grafschaft K., Landessachen (Streitigkeiten mit den Ulnern v. Dieburg); Glz. Kopie Staatsarchiv Darmstadt, Ulner v. Dieburg
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1432 ipsa die sancti Anthonii confessoris
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Johann v. Katzenelnbogen antwortet auf die von Hartmann Ulner v. Dieburg gegen ihn erhobenen Forderungen folgendermaßen:; 1. Was die Verluste betrifft, welche Hartmanns verstorber Vater Anselm Ulner als Amtmann Graf Eberhards v. Katzenelnbogen in der Obergrafschaft an Hengsten und Pferden erlitten hat, sowie seine Ausgaben und Zehrungskosten während der Amtmannschaft und die Schäden, welche ihm durch seine Gefangennahme von Anthonius v. Montfort entstanden sind, deren Ersatz Hartmann von ihm als Erbe seines Schwiegervaters an Land, Leuten und Gütern fordert, so antwortet der Graf, dass er eine besiegelte Quittung Anselms für den Grafen Eberhard besitzt, in der Anselm dem Grafen über den Ersatz aller Verluste und Schäden quittiert, die er durch ihn erlitten hat. Sie lautet folgendermaßen: [Folgt Nr. 1971]. Der Graf hofft demgemäß, Hartmann nichts zu schulden, und vertraut darauf, dass auch nach dem Recht der toten Hand der Beweis nicht erbracht werden kann, dass Anselm die genannten Verluste nach Ausstellung der obigen Quittung erlitten hat, zumal Hartmann nach dem Tode Graf Eberhards den Grafen Johann v. Katzenelnbogen wegen dieser Forderungen nicht angesprochen hat, obwohl er mündig und innerhalb des Landes war; 2. Da Hartmann die in seiner Forderungsliste erwähnten Register, Briefe und Zeugenaussagen (kuntschaft) nicht beigelegt hat, so dass der Graf darauf nicht antworten kann, verlangt Graf Johann, dass sie ihm, falls Hartmann dergleichen wirklich besitzt und noch vorlegt, keine Rechtsnachteile bringen. Was den Schaden betrifft, den die Leute Graf Diethers zur Zeit von dessen Fehde mit Graf Johann v. Nassau Hartmann an dessen Dorf Erzhausen von Arheilgen aus zugefügt haben sollen, so hat der Graf auf keinem Schiedstag davon gehört, und es war auch auf dem letzten in Anwesenheit Diethers von Isenburg zu Arheilgen keine Rede davon, so dass er nicht verpflichtet ist, darauf zu antworten. Diese Antwort übergibt Graf Johann an Diether von Isenburg, Herrn zu Büdingen, um danach die ihm übertragene Schlichtung der Streitigkeiten zwischen dem Grafen und Hartmann vornehmen zu können.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3582
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Johann v. Katzenelnbogen antwortet auf die von Hartmann Ulner v. Dieburg gegen ihn erhobenen Forderungen folgendermaßen:; 1. Was die Verluste betrifft, welche Hartmanns verstorber Vater Anselm Ulner als Amtmann Graf Eberhards v. Katzenelnbogen in der Obergrafschaft an Hengsten und Pferden erlitten hat, sowie seine Ausgaben und Zehrungskosten während der Amtmannschaft und die Schäden, welche ihm durch seine Gefangennahme von Anthonius v. Montfort entstanden sind, deren Ersatz Hartmann von ihm als Erbe seines Schwiegervaters an Land, Leuten und Gütern fordert, so antwortet der Graf, dass er eine besiegelte Quittung Anselms für den Grafen Eberhard besitzt, in der Anselm dem Grafen über den Ersatz aller Verluste und Schäden quittiert, die er durch ihn erlitten hat. Sie lautet folgendermaßen: [Folgt Nr. 1971]. Der Graf hofft demgemäß, Hartmann nichts zu schulden, und vertraut darauf, dass auch nach dem Recht der toten Hand der Beweis nicht erbracht werden kann, dass Anselm die genannten Verluste nach Ausstellung der obigen Quittung erlitten hat, zumal Hartmann nach dem Tode Graf Eberhards den Grafen Johann v. Katzenelnbogen wegen dieser Forderungen nicht angesprochen hat, obwohl er mündig und innerhalb des Landes war; 2. Da Hartmann die in seiner Forderungsliste erwähnten Register, Briefe und Zeugenaussagen (kuntschaft) nicht beigelegt hat, so dass der Graf darauf nicht antworten kann, verlangt Graf Johann, dass sie ihm, falls Hartmann dergleichen wirklich besitzt und noch vorlegt, keine Rechtsnachteile bringen. Was den Schaden betrifft, den die Leute Graf Diethers zur Zeit von dessen Fehde mit Graf Johann v. Nassau Hartmann an dessen Dorf Erzhausen von Arheilgen aus zugefügt haben sollen, so hat der Graf auf keinem Schiedstag davon gehört, und es war auch auf dem letzten in Anwesenheit Diethers von Isenburg zu Arheilgen keine Rede davon, so dass er nicht verpflichtet ist, darauf zu antworten. Diese Antwort übergibt Graf Johann an Diether von Isenburg, Herrn zu Büdingen, um danach die ihm übertragene Schlichtung der Streitigkeiten zwischen dem Grafen und Hartmann vornehmen zu können.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3582
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
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