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Vertrag zwischen dem königlichen Staatsfiskus und der Stadtgemeinde Zwickau betreffs des Floßrechens in der Mulde bei Zwickau; Zwickau und Dresden, den 30. August 1862, ratihabitum [genehmigt] Dresden, am 20. September 1862.
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Vertrag zwischen dem königlichen Staatsfiskus und der Stadtgemeinde Zwickau betreffs des Floßrechens in der Mulde bei Zwickau; Zwickau und Dresden, den 30. August 1862, ratihabitum [genehmigt] Dresden, am 20. September 1862.