Dietrich, Erzbischof von Magdeburg , beurkundet, dass er sich vor Karl [IV.], Römischer Kaiser und König von Böhmen, sowie dessen Fürsten und Herren mit Rudolf [II.], Herzog von Sachsen[-Wittenberg], über die Beilegung verschiedener Streitigkeiten geeinigt hat. Der Aussteller habe Herzog Rudolf [II.] mit den Festen Schweinitz und Wiesenburg belehnt. Herzog Rudolf [II.] habe dagegen zugunsten des Erzbischofs auf die Feste [Neu-]Gattersleben verzichtet, die er zuvor vom Stift Gernrode gekauft hatte. Gegen Zahlung von 100 Schock Groschen soll der Herzog dem Erzbischof seine Urkunden über [Neu]gattersleben aushändigen. Der Erzbischof verspricht dem Herzog, die Urkunden über Schweinitz und Wiesenburg wiederzugeben. - Siegel des Ausstellers angekündigt.