Gregorius Zoll aus Dornstetten, Diener im Schloß Tübingen, daselbst gef., weil er einen von seinem Bruder Hans Zoll und einem Ritter beabsichtigten Anschlag auf das Schloß nicht angezeigt hatte, jedoch auf Bitten seiner Herren und guter Freunde harter Leibesstrafe enthoben und nach einiger Zeit mit der Auflage freigel., sein Leben lang das Amt Dornstetten ohne Vorwissen und Erlaubnis des Landesherrn oder seiner Amtleute nicht mehr zu verlassen, außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr zu tragen sowie offene Zechen und Gesellschaften zu meiden, schwört U. und gelobt eidlich, obige Artikel zu befolgen. Beil.: Nota vom 28. Juli 1537 über das Geständnis, das Gregorius Zoll nach seinem ebenfalls gefangenen Bruder Hans Zoll ablegte, Pap.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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