Der Abt Hermann [von Rhode], der Prior Otto [von Königshofen] und der Konvent des Klosters St. Stephan beurkunden: Sie haben eine jährliche Gült von 8 Malter Roggen (siligo), die Abt Heinrich [von Waltershausen] und der Konvent um 40 Pfund Heller an die Priorin und den Konvent des Reuerinnenklosters in Würzburg verkauft hatten, um den Verkaufspreis zurückerworben. Für den Rückkauf haben sie Mittel verwendet, die für den Klosterornat bestimmt sind. Gleichzeitig konnten die für den Rückerwerb der Klostergüter und -einkünfte zuständigen Verwalter eine jährliche Gült von 9 Malter Roggen, die das Kloster der Meisterin und den Schwestern in der zum Kloster gehörenden Klause verkauft hatten, nicht vollständig ablösen. Sie haben daher zunächst 5 Malter Roggen um 15 Pfund Heller zurückerworben. Auch die Mittel für diesen Rückkauf stammen aus dem Topf für den Klosterornat. Daher sollen die zurückerworbenen Gülten von den Gütern, von denen sie bisher entrichtet wurden, zunächst an Cellerar und Kustos des Klosters geliefert und für den Klosterornat verwendet werden. Den für den Rückkauf der Klostergüter bestellten Verwaltern steht es aber frei, diese Gülten für das Kloster selbst zurückzuerwerben. Ist dieser Rückkauf erfolgt, dann sollen die Gülten zum Nutzen des Klosters verwendet werden, während die für den Rückkauf bezahlten Summen an Cellerar und Kustos fallen, die sie zum Nutzen des Klosterornats ausgeben sollen. Datum 1346 in die dominica ante diem Kathedre sancti Petri. Aussteller: Abt, Prior und Konvent des Klosters St. Stephan. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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