Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Melchior Lentzlin von Kandel (Kennel) zu seinem Diener auf Lebtag an. Er soll dem Pfalzgrafen mit drei reisigen Knechten und Pferden in allen Geschäften und Kriegen aufwarten und dienen. Melchior hat Treue und Huld gelobt. Wenn er und seine Knechte zu Diensten aufgefordert werden, sollen sie Kost, Futter und Beschläge erhalten und ihren reisigen Schaden vom Pfalzgrafen gütlich ersetzt bekommen. Bei Nichteinigung wollen beide Parteien den Entscheid über Schadensersatz dem kurpfälzischen Hofmeister, Marschall und Hauptmann, unter dem der Schaden geschehen ist, anheimstellen. Der Aussteller versichert, Melchior und das Seine zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder dort, wohin der Fürst eine Sache weist, genügt und er dem nachkommen will. Wenn der Pfalzgraf sein Hofgesinde einkleidet, will er Melchior durch seinen Zinsmeister [zu Hagenau] ein Hofkleid reichen lassen. Der Aussteller weist seinen Unterlandvogt im Elsass und seinen Zinsmeister zu Hagenau an, den Melchior wie andere Diener zu handhaben und zu schirmen.