Polizeiwagen zur Geschwindigkeitsmessung und -anzeige.
Detmold, Tiergarten, Unterrichtsgebäude der
Verkehrsüberwachungsbereitschaft. Sammlung Hibbeln. Am 1. September
1957 wurde in der Bundesrepublik die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
in geschlossenen Ortschaften eingeführt. Während einer Toleranzphase
wurden Verkehrsteilnehmer durch solche Tachometeranzeigen ihrer
Geschwindigkeite auf die neue Regel eingestimmt.